E Check – DGUV V3 Prüfung für Lichtenstein
Elektrischen Anlagen & Geräte für Lichtenstein prüfen lassen wir vermitteln Sie gern.
Alle Unternehmen die Arbeitnehmer haben, auch in Lichtenstein, sind dazu verpflichtet eine DGUV Elektro Prüfung zu machen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Betriebssicherheitsverordnung: § 10 und der DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 5. § 3 Abs. 1 ArbSchG
Geldstrafen
Es kann passieren, dass ein Prüfe der Berufsgenossenschaft unangekündigt an der Tür klopft, wird erwartet, dass alle Geräte getestet wurden. Ein Unternehmen kann mit Bußgeldern belegt werden, die je nach Schwere der Verstöße variieren können.
Haftung:
Wenn es zu Unfällen oder Schäden kommt und die fehlende DGUV Prüfung als Ursache ermittelt wird, könnte das Unternehmen und somit der der Geschäftsführer direkt haftbar gemacht werden.
Stilllegung
In schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholten Verstößen könnte eine vorübergehende oder dauerhafte Betriebsstilllegung angeordnet werden.
Kein Versicherungsschutz
Falls ein Unfall passiert und ein Unternehmen nicht DGUV geprüft ist, kann es passieren, dass die Unfallversicherung nicht zahlt und somit keine schadenskosten übernommen werden.
Energiesparen
Die DGUV-Prüfung hilft, Energie zu sparen, indem sie kaputte oder ineffiziente Geräte findet, die zu viel Strom verbrauchen. So wird der Stromverbrauch gesenkt.
Lebensdauer
Regelmäßige Kontrollen von elektrischen Anlagen finden frühzeitig Probleme, damit diese schneller repariert werden können. Das sorgt dafür, dass die Geräte länger halten.
Vorsorge
Viele Firmen merken erst, wie wichtig der E-CHECK ist, wenn plötzlich wichtige Geräte wie die Telefonanlage ausfallen. Kleine Probleme können die gesamte Arbeit stoppen.
Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Sicherheitsprüfung von elektrischen Geräten und Anlagen in Unternehmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Prüfungen durchzuführen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Prüfung wird von einer Elektrofachkraft gemacht und stellt sicher, dass alles korrekt funktioniert und keine Gefahr besteht. Die genauen Prüfvorschriften basieren auf Regeln des Verbandes der Elektrotechnik (VDE).
Ortsveränderbare Geräte
Ortsveränderbare Geräte sind mobile, flexibel einsetzbare Elektrogeräte für Büro, Haushalt und Baustellen.
• Bürogeräte: Computer, Drucker, Monitore
• Haushalt: Staubsauger, Wasserkocher
• Werkzeuge: Bohrmaschinen, Stichsägen
Ortsfeste Anlagen
Ortsfeste elektrische Anlagen bestehen aus mehreren fest verbundenen Komponenten:
• Stromverteilerkästen
• Lüftungs- und Kühlgeräte
• Lampen, auch Notbeleuchtung
• Steckdosen
• Elektrische Tore & Türen
Ortsfeste Maschinen
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest installiert und nicht leicht beweglich. Sie sind meist groß, schwer und fest montiert.
• CNC-Fräsmaschinen und Sägen
• Produktionsanlagen wie Pressen
• Spritzguss- und Druckmaschinen
• Küchenmaschinen & Klimaanlagen
Die Unfallverhütungsvorschrift verlangt regelmäßige DGUV V3 Prüfungen, oft jährlich. Ortsfeste Betriebsmittel werden meist alle 48 Monate geprüft. Ortsveränderliche Geräte haben Fristen von 3 bis 48 Monaten, je nach Belastung.
Bereiche / Betriebsmittel |
Prüffrist Geräte (Monate) |
Prüffrist Anlagen (Monate) |
Prüffrist Maschinen (Monate) |
---|---|---|---|
Baustellen | 3 | 12 | 12 |
Industrie & gewerbliche Küchen | 12 | 24 | 12-24 |
Öffentliche Einrichtungen | 12 | 24-48 | 12-48 |
Schulen | 12 | 24 | 12-24 |
Hotels | 24 | 24-48 | 12-48 |
Büros und Einzelhandel | 24 | 24-48 | 12-48 |
Krankenhäuser und Pflegeheime | 12-24 | 24-48 | 12-48 |
DGUV V3: Wie wird generell geprüft?
Sichtprüfung
Das Gerät oder die Anlage wird auf äußerlich sichtbare Schäden und Abnutzungen überprüft, um mögliche Mängel schnell zu erkennen.
Messprüfung
Die Messprüfung stellt sicher, dass alle elektrischen Grenzwerte eingehalten werden, wie die Funktion des Schutzleiters oder das Vermeiden unerwünschter Stromflüsse.
Funktionsprüfung
Es wird geprüft, ob das Gerät und sicherheitsrelevante Teile wie Schutzschalter auch bei Belastung, z. B. bei Kurzschlüssen, zuverlässig funktionieren.
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